Der Gebäudesektor ist einer von vielen Sektoren, der durch Erneuerungen in der Auslegung und Beantragung einer Förderung umgestaltet worden ist.
Ab dem 01.01.2021 wurde die Förderung von Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude von der KfW auf das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Hierbei wurden zum Großteil die technischen Mindestanforderungen sowie die Fördersätze übernommen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
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Herr Thomas Hasselt
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