20 % Steuern sparen

Seit 01.01.2020 haben Sie die Möglichkeit, 20 % der Gesamtkosten für energetische Sanierungen*, von bis zu € 200.000, über einen Zeitraum von drei  Jahren, direkt von Ihrer Steuerschuld abzuziehen. Das bedeutet, dass Sie sich bis zu € 40.000 erstatten lassen können.

*Bitte beachten Sie, dass es sich um privat-und eigengenutzten Wohnraum handeln muss!

Jetzt Fenster austauschen

und Umwelt schützen

Einfach und unkompliziert wie nie zuvor! Ab dem 1. Januar 2020 haben Sie die Möglichkeit, nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Materialkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen.

Insgesamt können Sie bis zu 20 % der Gesamtkosten für Sanierungsprojekte von bis zu 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das bedeutet, dass Sie bis zu 40.000 Euro zurückerstattet bekommen können. Tun Sie Gutes für Ihr Zuhause und die Umwelt, während Sie gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Wir unterstützen Sie dabei

Jetzt Termin vereinbaren

Um von Steuerersparnissen zu profitieren, ist es unerlässlich, dass die Sanierungsarbeiten, einschließlich des Einbaus energieeffizienter Fenster, von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass diese Maßnahmen steuerlich anerkannt werden. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und lassen Sie uns Ihnen helfen, von diesen Steuervorteilen zu profitieren.

Das müssen Sie berücksichtigen

  • Rechnungsstellung auf den Steuerpflichtigen: Die Rechnung für die Sanierungsarbeiten muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein.
  • Erklärung des ausführenden Unternehmens: Nach Abschluss der Maßnahmen ist lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens erforderlich, in der bestätigt wird, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
  • Arbeiten durch Fachunternehmen: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden, um steuerlich anerkannt zu werden.
  • Einhaltung von Wärmedämmwerten: Insbesondere bei Fenstern und Haustüren müssen bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden, um die Steuervorteile zu sichern.
  • Bedenken Sie diese Aspekte, um sicherzustellen, dass Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren können. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen.

Energetische Sanierung: Steuervorteile im Blick

Beispiel 1: Neuer Fenstereinbau – € 15.000 Gesamtkosten

Wenn Sie neue Fenster im Wert von € 15.000 (inklusive Lohn- und Materialkosten) durch uns einbauen lassen, können Sie 20 % dieser Kosten als Steuerrückerstattung oder -ersparnis beanspruchen. Das bedeutet, Sie erhalten € 3.000 zurück vom Staat.

Die Rückzahlung der Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

Im 1. Jahr 7 %: € 1.050
Im 2. Jahr 7 %: € 1.050
Im 3. Jahr 6 %: € 900

Beispiel 2: Kosten für neue Fenster – € 25.000

Wenn die Renovierungskosten für neue Fenster höher sind, z.B. € 25.000, können Sie eine Steuerrückerstattung oder -ersparnis in Höhe von € 5.000 (20 %) geltend machen.

Die Rückzahlung der Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

Im 1. Jahr 7 %: € 1.750
Im 2. Jahr 7 %: € 1.750
Im 3. Jahr 6 %: € 1.500

Einfache Voraussetzungen für Ihre Steuervorteile

Wenn Sie sich dazu entscheiden, keine Zuschüsse oder Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Ihre neuen Fenster zu beantragen, können Sie dennoch von steuerlichen Vorteilen bei energetischer Sanierung profitieren. Die steuerliche Förderung erfolgt als Teil Ihrer Einkommensteuererklärung und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden – ohne vorherigen Antragsaufwand!

Nutzen Sie diese Steuervorteile, um Ihre energetische Sanierung zu finanzieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um mehr darüber zu erfahren.

Was Sie dem Finanzamt vorlegen müssen, ist denkbar einfach:

  • Eine klare Rechnung vom Fachunternehmen.
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung).
  • Eine Erklärung des Fachbetriebs, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.
  • Wir machen den Prozess unkompliziert, damit Sie Ihre Steuervorteile schnell und einfach nutzen können.

Steuerersparnis nutzen

Wenn Sie die Steuerersparnis in Anspruch nehmen und gleichzeitig das Klima durch den Einbau neuer, wärmegedämmter Fenster schützen möchten, sind wir der ideale und erfahrene Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns, um über Ihre Anforderungen, Vorstellungen und Ziele für Ihre neuen Fenster zu sprechen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Herr Thomas Hasselt
Telefon: 09825 / 89 – 142
E-Mail: t.hasselt@hapa.de

Herr Philipp Moser
Telefon: 09825 / 89 – 209
E-Mail: p.moser@hapa.de

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