Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 20 % der Gesamtkosten für energetische Sanierungen von bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40.000 Euro erstattet zu bekommen.
*Bitte beachten Sie, dass es sich um privat-und eigengenutzten Wohnraum handeln muss!